Gerade in der aktuellen Jahreszeit möchten wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung hinweisen. Nach geltendem Ortsrecht sind öffentliche Straßen und Nebenanlagen wie z. B. Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern selbst zu reinigen. Zur Reinigung gehört die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut (1 x wöchentlich) sowie in der kalten Jahreszeit der Winterdienst. Der Luftraum über den Straßen und Gehwegen muss zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer innerorts ab der Grundstücksgrenze in angemessener Höhe frei von Ästen und Strauchwerk sein.
Als freizuhaltendes Lichtraumprofil gilt allgemein:
bei Gehwegen 2,50 Meter Höhe,
bei Radwegen 2,50 Meter Höhe,
bei Straßen 4,50 Meter Höhe.
Werden Verkehrszeichen oder Straßenlampen durch Bewuchs verdeckt, muss dieser auch vom Grundstückseigentümer ausreichend zurückgeschnitten werden. Die Straßenreinigungssatzung und Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf www.salzhemmendorf.de abgerufen werden.