Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen