Seit dem 1. Januar 2021 sind Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz sowie dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Kraft getreten, um unter anderem die Ziele des „Niedersächsischen Weges“ gesetzlich zu verankern und die gesetzlichen Anpassungen zu etablieren.
Durch die Gesetzesänderungen kann nun für die Entfernung von Gehölzen nicht nur in der freien Landschaft, sondern auch innerorts eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont notwendig sein. Dies ist vielen Flächeneigentümer*innen nach wie vor nicht bekannt. Aus diesem Grund informiert die Naturschutzbehörde in dem nachstehenden Flyer über die neuen Regelungen.