Für die Sanierung und die teilweise Erneuerung des Naturerlebnisbades Lauenstein am Ith erhält der Flecken Salzhemmendorf 500.000 Euro Kofinanzierungshilfe vom Niedersächsischen Regionalministerium. Auf ihrer Sommerreise durch Niedersachsens Fördervielfalt hat Ministerin Wiebke Osigus am (heutigen) Montag den Förderbescheid an Bürgermeister Clemens Pommerening übergeben.
Mit der Unterstützung durch die Richtlinie „Kofinanzierungshilfen“ verdoppelt das Regionalministerium die zugesagte Förderung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Programm „Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung“ (ZILE). Insgesamt unterstützt das Land Niedersachsen das Vorhaben mit 1.000.000 Euro.
„Seit mehr als 25 Jahren ist das Naturerlebnisbad ein beliebtes Ausflugsziel. Ich freue mich, dass wir mit den Kofinanzierungsmitteln zu seinem Erhalt beitragen können“, so Osigus. „Ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wichtig unsere Förderrichtlinie für das Gelingen eines Projektes sein kann“, sagte die Ministerin.
„Das Naturerlebnisbad Lauenstein ist ein überregionaler Anziehungspunkt und ein multifunktionaler, naturnaher Erlebnisort“, betont auch Clemens Pommerening, Bürgermeister des Fleckens Salzhemmendorf. „Ich freue mich, dass mit den zugesagten Fördermitteln die grundlegende Sanierung und Umgestaltung stattfinden kann. Damit wird die Freizeitanlage aufgewertet und zukunftsgerecht aufgestellt und Attraktivität der Region gesteigert“, so Pommerening.
Das Freibad war nach dem Umbau von 1998 bis 1999 eins der ersten Naturerlebnisbäder Deutschlands mit biologischer Wasseraufbereitung. Nach 20-jähriger Nutzung muss es jetzt in Teilen saniert werden. Die Bausubstanz soll weitestgehend erhalten bleiben, einige Bereiche werden zurückgebaut. Zu den nächsten Schritten gehören unter anderem die Erneuerung der Stege im Schwimmbereich, das Anlegen eines barrierefreien Weges um den gesamten Nutzungsbereich und der Neubau des Kinderbeckens.
Hintergrund
Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen eine Kofinanzierung außerhalb der EU-Institutionen. Diese muss nachgewiesen werden, bevor ein EU-Förderprogramm zugesagt wird, was finanzschwache Antragssteller oft bei der Umsetzung von Projekten ausbremst. Bereits seit 2015 erhalten besonders finanzschwache kommunale Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen, um ihre Eigenanteile zu senken und an den Programmen teilnehmen zu können. Hierfür stehen in dieser Antragsrunde rund 6,45 Millionen Euro zur Verfügung. Seit 2015 wurden in acht Antragsrunden Kofinanzierungshilfen mit insgesamt 58,5 Millionen Euro über die Richtlinie gefördert. Dies ermöglichte eine Gesamtförderung von 274 Millionen Euro.