Termine Sprechstunde Senioren- und Pflegestützpunkt Salzhemmendorf_01_2025
Aktuell
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetztes (BMG) haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben.
Dabei handelt es sich um folgende Datenübermittlungen an:
- Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Versendung von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m. § 58c
1 Satz 1 des Soldatengesetzes)
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 2 i. V. m. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
- Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 1 i. V. m.
50 Abs. 5 BMG) - Mandatsträger, Presse oder Rundfunk aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 5 BMG)
Die Einrichtung der Übermittlungssperre erfolgt kostenlos.
Voraussetzung ist, dass Sie im Flecken Salzhemmendorf mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Bürgerbüro des Fleckens Salzhemmendorf, Hauptstraße 2, 31020 Salzhemmendorf, werden entsprechende Anträge bereitgehalten und über die Internetseite www.salzhemmendorf.de des Fleckens Salzhemmendorf kann die Beantragung online erfolgen. Ein eingelegter Widerspruch bleibt bis zum Widerruf im Melderegister gespeichert.
Bekanntmachung aufkommensneutraler Hebesatz zur Grundsteuerreform
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform 2025 hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 05.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze wie folgt festgestellt:
– Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 460,00 v.H.
– Grundsteuer B (Grundstücke) 314,13 v.H.
Der Hebesatz der Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Grundsteuer B mit einem gerundeten Hebesatz von 315 v.H. festgesetzt.
Durch die Anwendung der v.g. Hebesätze entspricht das Gesamtaufkommen der Grundsteuern im Jahr 2025 dem des Vorjahres.
Die Hebesätze werden über die Hebesatzsatzung des Fleckens Salzhemmendorf zum 01.01.2025 verbindlich festgesetzt.
Nähere Informationen zur Ermittlung des Hebesatzes können dem Ratsinformationssystem auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf unter der Vorlage VO/2024/110 entnommen werden.
Salzhemmendorf, den 06. Dezember 2024
Flecken Salzhemmendorf
Der Bürgermeister
Informationen zur Grundsteuerreform 01.01.2025
Warum ist die Reform notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.
Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Fläche-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.
Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.
Bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter.
Wie wird die Reform umgesetzt, was muss ich tun?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert, bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben. Daraus resultierend sind im Regelfall durch das zuständige Finanzamt zwei Bescheide ergangen:
– Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
– Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025
Im Rahmen einer digitalen Datenübermittlung wurden den Gemeinden die Informationen aus den Grundsteuermessbescheiden ebenfalls zugeleitet. Ein Mitwirken der Grundstückseigentümer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.
Wie wird der neue Hebesatz ermittelt und wie erfahre ich davon?
Aus der Gesamtsumme der Messbeträge ist jede Gemeinde individuell in der Lage, gemessen am Steueraufkommen aus dem Jahr 2024, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.
Im Januar 2025 erhalten die Grundstückseigentümer von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer.
Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Dies kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Ratsbeschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt.
Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Besteuerung der Grundstücke im Bereich der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft hat, wird im Flecken Salzhemmendorf voraussichtlich der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unverändert bei 460 v.H. belassen. Orientierend am Gesamtaufkommen der Grundsteuern aus dem Jahr 2024 soll anschließend ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen werden. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat des Fleckens Salzhemmendorf ist für den 05.12.2024 vorgesehen. Der aufkommensneutrale Hebesatz sowie die Hebesatzsatzung werden anschließend auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf bekannt gemacht.
Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz : 100 = Grundsteuer).
Wie geht es weiter?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Versand der neuen Grundsteuerbescheide ca. in der 2. bis 3. Kalenderwoche im Jahr 2025 erfolgen wird.
Bitte prüfen Sie die zugehenden Bescheide dahingehend, ob ein ggfls. bestehendes SEPA-Mandat (Lastschrifterklärung) übernommen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie im Anhang zum Bescheid die Möglichkeit, dieses neu zu erteilen.
Sollte dem Flecken Salzhemmendorf bis zum ersten Steuertermin am 15.02.2025 kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, kann es ca. 2 Wochen nach dieser Fälligkeit bei Nichtzahlung zur Zustellung einer Mahnung kommen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zeitnah mit dem Flecken Salzhemmendorf in Verbindung.
Ich glaube, mein Grundsteuerbescheid ist falsch, was kann ich tun?
In diesem Fall müssen Sie für sich klären, wo der Fehler Ihres Erachtens liegt.
Sollte ein Fehler im Messbescheid vom Finanzamt vorliegen, kann dieser auch nur von dort behoben werden. In aller Regel ist dann über Ihren ELSTER-Zugang eine Korrektur Meldung Ihrer Grundsteuerdaten erforderlich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Hier sollte vorrangig auf eine schriftliche Kommunikation zurückgegriffen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen des Fleckens Salzhemmendorf keine Fragen zu Ihren Messbescheiden (vom Finanzamt) beantworten können!
Für den Fall, dass im Grundsteuerbescheid des Fleckens Salzhemmendorf offensichtliche Unrichtigkeiten bestehen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Klage der Messbescheid des Finanzamtes nicht angefochten werden kann! Die Klage kann sich nur gegen die Festsetzungen des Grundsteuerbescheides (z.B. Hebesatz) richten.
Ich habe Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamtes eingelegt, mir liegt aber noch keine Antwort vor!
Bitte weisen Sie dem Flecken Salzhemmendorf zeitnah nach Zugang des Grundsteuerbescheides (2.-3. Kalenderwoche 2025) das bestehende Einspruchsverfahren durch Vorlage eines Zustellnachweises nach (Nachweis Einschreiben o.ä). In diesem Fall wird die Möglichkeit einer „Aussetzung der Vollziehung“ des Grundsteuerbescheides bis zur Entscheidung des Finanzamtes geprüft.
Wo kann ich noch weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen können auf einer Seite des Nds. Landesamtes für Steuern eingeholt werden. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Link:
Flecken Salzhemmendorf
Fachdienst Finanzen
Dezember 2024
Straßenreinigung
Gerade in der aktuellen Jahreszeit möchten wir auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung hinweisen. Nach geltendem Ortsrecht sind öffentliche Straßen und Nebenanlagen wie z. B. Geh- und Radwege, Gossen, Parkspuren, Grün- und Seitenstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern selbst zu reinigen. Zur Reinigung gehört die regelmäßige Entfernung von Schmutz, Laub, Papier, sonstigem Unrat und Unkraut (1 x wöchentlich) sowie in der kalten Jahreszeit der Winterdienst. Der Luftraum über den Straßen und Gehwegen muss zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer innerorts ab der Grundstücksgrenze in angemessener Höhe frei von Ästen und Strauchwerk sein.
Als freizuhaltendes Lichtraumprofil gilt allgemein:
bei Gehwegen 2,50 Meter Höhe,
bei Radwegen 2,50 Meter Höhe,
bei Straßen 4,50 Meter Höhe.
Werden Verkehrszeichen oder Straßenlampen durch Bewuchs verdeckt, muss dieser auch vom Grundstückseigentümer ausreichend zurückgeschnitten werden. Die Straßenreinigungssatzung und Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Flecken Salzhemmendorf können auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf www.salzhemmendorf.de abgerufen werden.
Klimaschutzprojekt „Energiesparmodelle“: Prämien für Salzhemmendorfer Einrichtungen
Ein weiterer Schritt in Richtung Klimaschutz
In der Turnhalle der Grundschule Salzhemmendorf fand am Mittwoch, den 23. Oktober, eine feierliche Prämienverleihung statt, bei der eine Kita und zwei Grundschulen aus dem Flecken Salzhemmendorf für ihren besonderen Einsatz im Bereich Klimaschutz ausgezeichnet wurden. Die Einrichtungen nutzen Sporthallen in Salzhemmendorf und können daher am bundesweiten Klimaschutzprojekt „Energiesparmodelle“ teilnehmen. Sie werden von der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft Weserbergland (KKG), die eng mit der Klimaschutzagentur Weserbergland zusammenarbeitet, begleitet und tatkräftig unterstützt.
An der Veranstaltung nahmen neben den Schülerinnen und Schülern des 1. und 2. Jahrgangs der Grundschule Salzhemmendorf, ihren Lehrer:innen und Schulbegleiterinnen auch die Leiterin und die Schülervertreterin der Grundschule im Saaletal sowie die Leiterin der Kita Lauenstein teil. Clemens Pommerening, Bürgermeister des Flecken Salzhemmendorf, sprach einleitende Worte und begrüßte die Teilnehmenden, zu denen auch Rebecca Kittel und Michelle Zimmermann von der Kommunalen Klimaschutzgesellschaft gehörten, die für die Salzhemmendorfer Einrichtungen zuständig sind. Ihr Gegenüber beim Flecken Salzhemmendorf ist Projektleiter Florian Heise, der ebenfalls bei der Prämienübergabe mit dabei war.
Der Flecken Salzhemmendorf hatte insgesamt 500 Euro für die Prämierung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Das Geld wurde entsprechend dem Engagement in Sachen Klimaschutz und der Anzahl der Kinder auf die teilnehmenden Einrichtungen aufgeteilt. Außerdem gab es zusätzlich einen Buchpreis.
Bürgermeister Pommerening zeigte sich sehr erfreut über erste Klimaschutzmaßnahmen in den Einrichtungen und betonte die Bedeutung weiterer Initiativen im kommenden Jahr. „Ich hoffe auf eine rege Teilnahme von weiteren Kitas und Vereinen. Gemeinsam können wir viel für den Klimaschutz erreichen“, so der Bürgermeister. Berechtigt zur Teilnahme am Klimaschutzprojekt „Energiesparmodelle“ in Salzhemmendorf sind Vereine und Bildungseinrichtungen, die die Sporthalle in Oldendorf oder Thüste, die Mehrzweckhalle Lauenstein oder die Schwimmhalle Salzhemmendorf nutzen.
In den beiden kommenden Jahren des Projektes wird es wieder Prämienvergaben geben. Der Geldpreis kann frei verwendet werden.
Als unterhaltsame Abwechslung gab es für die Kinder das Theaterstück „Licht an, Licht aus“ von Lili & Claudius, das sich um das Thema Energie dreht. Die kleinen Zuschauer:innen waren begeistert und engagiert dabei. Es gab viel zu lachen und am Ende wurde ein beeindruckendes Energiefeuerwerk gezündet.
Für das nächste Projektjahr sind verschiedene Klimaschutzaktivitäten in den Einrichtungen geplant. Ein erstes Highlight wird Baldur, der Energiezauberer, sein, der an die Grundschule Oldendorf kommen wird. Er zeigt den Kindern auf spielerische Weise, welche Energieformen es gibt und wie damit „gezaubert“ werden kann.
Über die Klimaschutzagentur Weserbergland
Klimaschutzmaßnahmen initiieren, über Energiesparmöglichkeiten informieren und Energiekonzepte entwickeln – das sind die drei wesentlichen Aufgaben der Klimaschutzagentur Weserbergland. Sie agiert unabhängig und gemeinnützig und steht Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen mit ihrer Expertise beratend zur Seite. Träger der Agentur sind alle Städte und Gemeinden der Landkreise Hameln-Pyrmont und Holzminden sowie die Landkreise selbst, die Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Hameln Weserbergland, Stadtwerke Bad Pyrmont, Westfalen Weser, Avacon und die Weserstadtwerke-Service GmbH (ein Unternehmen der Stadtwerke Holzminden und Höxter) sowie ein Förderverein mit Akteur:innen aus der Wirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaschutzagentur.org oder auf den Social-Media-Kanälen der Klimaschutzagentur Weserbergland.
Pressekontakt:
Alexandra Kandzi
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kommunale Klimaschutzgesellschaft gGmbH
Hefehof 8, 31785 Hameln
Tel. 05151 95788-37
E-Mail: kandzi@klimaschutzgesellschaft.org
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