Am Montag, den 23.12.2024 und am Montag, den 30.12.2024 ist das Rathaus des Fleckens Salzhemmendorf bis um 14.00 Uhr geöffnet.
Am Montag, den 23.12.2024 und am Montag, den 30.12.2024 ist das Rathaus des Fleckens Salzhemmendorf bis um 14.00 Uhr geöffnet.
Warum ist die Reform notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Somit wurde eine Reform der Grundsteuer unumgänglich. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und fristgemäß neue Bewertungsregeln geschaffen. Mit der sogenannten Öffnungsklausel wurde den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen.
Rechtsgrundlage für das in Niedersachsen geltende Fläche-Lage-Modell, nach dem sich die Höhe der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bestimmt, ist das Niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG) vom 07.07.2021.
Das niedersächsische Fläche-Lage-Modell berücksichtigt die Fläche des Grundstücks, die Fläche des Gebäudes, die Nutzung der Immobilie, den Bodenrichtwert des Grundstücks und den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.
Bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer weiter.
Wie wird die Reform umgesetzt, was muss ich tun?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer waren aufgefordert, bis spätestens 30.06.2023 eine Steuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt elektronisch über ELSTER abzugeben. Daraus resultierend sind im Regelfall durch das zuständige Finanzamt zwei Bescheide ergangen:
– Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
– Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025
Im Rahmen einer digitalen Datenübermittlung wurden den Gemeinden die Informationen aus den Grundsteuermessbescheiden ebenfalls zugeleitet. Ein Mitwirken der Grundstückseigentümer ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.
Wie wird der neue Hebesatz ermittelt und wie erfahre ich davon?
Aus der Gesamtsumme der Messbeträge ist jede Gemeinde individuell in der Lage, gemessen am Steueraufkommen aus dem Jahr 2024, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln.
Im Januar 2025 erhalten die Grundstückseigentümer von ihrer Kommune den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer.
Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Dies kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.
Die Höhe der Grundsteuer, die ab 2025 zu entrichten ist, wird in jeder Gemeinde durch den Ratsbeschluss eines neuen Hebesatzes bestimmt.
Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur die Besteuerung der Grundstücke im Bereich der Grundsteuer B als verfassungswidrig eingestuft hat, wird im Flecken Salzhemmendorf voraussichtlich der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) unverändert bei 460 v.H. belassen. Orientierend am Gesamtaufkommen der Grundsteuern aus dem Jahr 2024 soll anschließend ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer B beschlossen werden. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat des Fleckens Salzhemmendorf ist für den 05.12.2024 vorgesehen. Der aufkommensneutrale Hebesatz sowie die Hebesatzsatzung werden anschließend auf der Homepage des Fleckens Salzhemmendorf bekannt gemacht.
Die Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer (Messbetrag x Hebesatz : 100 = Grundsteuer).
Wie geht es weiter?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Versand der neuen Grundsteuerbescheide ca. in der 2. bis 3. Kalenderwoche im Jahr 2025 erfolgen wird.
Bitte prüfen Sie die zugehenden Bescheide dahingehend, ob ein ggfls. bestehendes SEPA-Mandat (Lastschrifterklärung) übernommen wurde. Sollte das nicht der Fall sein, haben Sie im Anhang zum Bescheid die Möglichkeit, dieses neu zu erteilen.
Sollte dem Flecken Salzhemmendorf bis zum ersten Steuertermin am 15.02.2025 kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, kann es ca. 2 Wochen nach dieser Fälligkeit bei Nichtzahlung zur Zustellung einer Mahnung kommen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zeitnah mit dem Flecken Salzhemmendorf in Verbindung.
Ich glaube, mein Grundsteuerbescheid ist falsch, was kann ich tun?
In diesem Fall müssen Sie für sich klären, wo der Fehler Ihres Erachtens liegt.
Sollte ein Fehler im Messbescheid vom Finanzamt vorliegen, kann dieser auch nur von dort behoben werden. In aller Regel ist dann über Ihren ELSTER-Zugang eine Korrektur Meldung Ihrer Grundsteuerdaten erforderlich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Hier sollte vorrangig auf eine schriftliche Kommunikation zurückgegriffen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter*innen des Fleckens Salzhemmendorf keine Fragen zu Ihren Messbescheiden (vom Finanzamt) beantworten können!
Für den Fall, dass im Grundsteuerbescheid des Fleckens Salzhemmendorf offensichtliche Unrichtigkeiten bestehen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit uns.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel der Klage der Messbescheid des Finanzamtes nicht angefochten werden kann! Die Klage kann sich nur gegen die Festsetzungen des Grundsteuerbescheides (z.B. Hebesatz) richten.
Ich habe Einspruch gegen den Messbescheid des Finanzamtes eingelegt, mir liegt aber noch keine Antwort vor!
Bitte weisen Sie dem Flecken Salzhemmendorf zeitnah nach Zugang des Grundsteuerbescheides (2.-3. Kalenderwoche 2025) das bestehende Einspruchsverfahren durch Vorlage eines Zustellnachweises nach (Nachweis Einschreiben o.ä). In diesem Fall wird die Möglichkeit einer „Aussetzung der Vollziehung“ des Grundsteuerbescheides bis zur Entscheidung des Finanzamtes geprüft.
Wo kann ich noch weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen können auf einer Seite des Nds. Landesamtes für Steuern eingeholt werden. Bitte verwenden Sie dazu den nachstehenden Link:
Flecken Salzhemmendorf
Fachdienst Finanzen
Dezember 2024
Die Schwimmhalle Salzhemmendorf ist für die Zeit vom 23.12.2024 bis 05.01.2025 für alle Nutzungen geschlossen.
Wie in den letzten Jahren bewährt erhalten alle Haushalte im Landkreis wieder den exakten standortbezogenen Abfuhrkalender für die Abfall- und Wertstofffraktionen Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Grünschnitt und Leichtverpackungen („Gelber Sack“). Natürlich auch wieder inklusive der feiertagsbedingten Verschiebungen.
Ab dem 06.12.2024 ist die Zustellung des neuen Kalenders per Post an alle Haushalte geplant. Die kreisweite Verteilung soll spätestens bis zum 23.12.2024 vollzogen sein.
Kunden, die bis Weihnachten keinen neuen Abfallkalender erhalten haben, werden gebeten, sich direkt an die KAW zu wenden. Als Ansprechpartner fungiert unser Kundenservice unter der Durchwahl 05151/9561-11. Wir sorgen dann umgehend für eine nachträgliche kostenfreie Zustellung.
Kunden, die sich ihren individuellen Abfuhrkalender für 2025 selber ausdrucken möchten oder sich ihre Termine für ihren Organizer bzw. ihr Smartphone herunterladen möchten, können dies wie gewohnt ab dem 02.12.2024 unter https://kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Abfuhrterminmodul tun.
Abonnenten des bequemen E-Mail-Benachrichtigungsservices müssen überhaupt nichts veranlassen. Sie erhalten auch im neuen Jahr die für sie relevanten Terminbenachrichtigungen automatisiert weiter
Die neuen Entsorgungstipps 2025 stehen ebenfalls ab Anfang Dezember als Download unter https://kaw.hameln-pyrmont.de/Service/Downloads/Broschüren bereit.
Wichtiger Hinweis: Mit dem 01.01.2025 ändert sich der Auftragnehmer für die Einsammlung der Gelben Säcke im gesamten Landkreis Hameln-Pyrmont!
Neuer Auftragnehmer der Dualen Systeme ist die Fa. ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH, Tel. 0800 22 32 555.
Bei Fragen zur Abfuhr der Säcke sollten die Bürgerinnen und Bürger bitte IMMER direkt über diese Hotline mit dem zuständigen Unternehmen ALBA in Kontakt treten!
Die Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Kreiensen in Niedersachsen verzögert sich erneut. Grund hierfür sind Verlängerungen beim Prüf- und Abnahmeprozess, da Personal in Schlüsselfunktionen kurzfristig krankheitsbedingt ausgefallen ist. Die Deutsche Bahn (DB) bittet alle Fahrgäste um Verständnis und arbeitet unter Hochdruck an einer vollständigen Inbetriebnahme bis spätestens Januar 2025. Ziel ist es, die Streckenabschnitte Nordstemmen–Hannover über Messe-Laatzen sowie Barnten–Hildesheim noch vor Weihnachten in Betrieb nehmen zu können. Die dafür nötigen Arbeiten werden bereits seit dem Wochenende durchgeführt, sodass eine möglichst zeitnahe Prüfung der Anlage folgen kann. Die DB informiert, sobald neue und verlässliche Informationen vorliegen.
Die Schnellfahrstrecke Hannover–Göttingen ist von den Umbau- und Abnahmearbeiten nicht betroffen und bleibt in Betrieb, da sie aus anderen Stellwerken gesteuert wird. Die Nah- und Güterverkehrsstrecke von Göttingen nach Hannover durch das Leinetal ist nur bis Nordstemmen verfügbar. Züge beider Fahrtrichtungen müssen daher über Hildesheim und Lehrte umgeleitet werden.
Der Streckenabschnitt Hameln-Elze muss bis zur vollständigen Inbetriebnahme weiterhin gesperrt bleiben. Da die neue Verkehrsstation „Marienau“ in Coppenbrügge technisch mit dem ESTW Kreiensen zusammenhängt, wird sich die für Mitte Dezember geplante Inbetriebnahme der Station ebenfalls verschieben.
Zum Ersatzverkehr der Züge der Linie RB77 auf der Strecke Hameln–Elze informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen Start Niedersachsen:
Bauarbeiten – Regionalverkehre Start Deutschland GmbH (start-ni-mitte.de).
Zum Ersatzverkehr der Züge der Linie S4 auf der Strecke Hildesheim-Bennemühlen informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen Transdev:
Linienübersicht – S-Bahn Verkehr Region Hannover Transdev (sbahn-hannover.de)
Zum Ersatzverkehr der Züge der Linie RE2 (Metronom) auf der Strecke Hannover-Göttingen informiert das Eisenbahnverkehrsunternehmen Metronom:
Verbindungsübersicht – Metronom (der-metronom.de)
Im Rahmen ihres Sanierungsprogramms „S3“ hat sich die DB vorgenommen, für eine rasche Modernisierung der Infrastruktur unter anderem auf Generalsanierungen, auf mehr Kapazität sowie auf den Austausch alter und störanfälliger Stellwerke zu setzen. Ziel ist, die infrastrukturbedingten Störungen innerhalb der nächsten drei Jahre um ein Fünftel zu reduzieren.
Das Projekt „ESTW Kreiensen II“ zahlt darauf ein und dient der Modernisierung und Ertüchtigung des örtlichen Streckennetzes. Alte Relaisstellwerke in der Region werden durch elektronische Stellwerke ersetzt, die weniger störanfällig und leistungsfähiger sind. Signale und Weichen werden mit der ESTW-Technologie vollelektronisch, zentral und quasi per Mausklick gestellt.
Mehr Informationen: Bauprojekt Kreiensen ESTW (2. Baustufe) | BauInfoPortal der Deutschen Bahn (deutschebahn.com)
In den letzten Jahrzehnten gab es zahlreiche Modifikationen im ÖPNV-Angebot, eine grundlegende Überarbeitung des Liniennetzes fand allerdings das letzte Mal vor ca. 30 Jahren statt. Aus diesem Grund strebt der Landkreis eine grundlegende Prüfung des Liniennetzes an. Gemeinsam mit den Öffis werden sämtliche Streckenführungen, das Fahrplanangebot und die jeweiligen Kapazitäten grundlegend analysiert. Ein wichtiger Baustein hierfür ist auch eine umfangreiche Bürgerbeteiligung. Durch ein Online-Tool namens „Wegedetektiv“, das auf der Internetseite der Öffis abrufbar ist https://www.oeffis.de/service/aktuelles/987.htm , besteht die Möglichkeit, direkt im bestehenden Liniennetzplan Verbesserungsvorschläge zu hinterlegen. Somit kann jeder Fahrgast und der es noch werden will, aktiv den ÖPNV von morgen mitgestalten. Ab heute haben die Bürgerinnen und Bürger zwei Wochen Zeit, ihre Ideen einzubringen.
Und hier geht´s zum Plakat Plakat_Bürgerbeteiligung