BUT – Das Bildungspaket
Finanzielle Unterstützung mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe, dem „Bildungspaket“
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, werden „Leistungen zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ (das so genannte „Bildungspaket“) zur Verfügung gestellt.
Solche Leistungen sind:
• Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
• Schulbedarf
• Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
• Aufwendungen zur Schülerbeförderung für weiterführende Schulen
• Außerschulische Lernförderung
• Zuschuss für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Für die Teilhabeleistungen gilt der 18. Geburtstag als Altersgrenze.
Ein- und mehrtägige Ausflüge sowie die Mittagsverpflegung können auch für Kinder in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege übernommen werden. Voraussetzung ist jeweils der Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag.
Die einzelnen Leistungen zu Bildung und Teilhabe müssen gesondert und für jedes Kind beantragt werden. Die Anträge sind beim Landkreis Hameln-Pyrmont zu stellen.
Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese eventuell als Nachweise benötigen.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen oder die Vermittlung zu Verfügung!
Familien- & Kinderservicebüro
Ansprechpartnerin Katharina Sander
Kleiner Lahweg 2
31020 Salzhemmendorf
Tel.: 05153/808-152
E-Mail: sander[ät]salzhemmendorf.de
Servicezeiten:
Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00
und gern auch nach Vereinbarung