Bauen & Wohnen
Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dargestellt.
⇒ Flächennutzungsplan, Teil 1, Flecken Salzhemmendorf
⇒ Flächennutzungsplan, Teil 2, Flecken Salzhemmendorf
⇒ Flächennutzungsplan, Teil 3, Flecken Salzhemmendorf
→ Benstorf
→ Thüste
→ Ockensen
Bebauungspläne
Bebauungspläne werden für Teile des Gemeindegebiets aufgestellt und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung (Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet …) und des Nutzungsmaßes (Zahl der Vollgeschosse, zulässige Grundfläche …) sowie die Festsetzungen über die bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie werden vom Rat als Satzungen beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.
⇒ Hier gelangen Sie zu den bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.
Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 BauGB
Weiterhin stellt der Flecken Salzhemmendorf auf dieser Seite gemäß § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen öffentlich zur Verfügung. Im Einzelnen betrifft dies Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.