Nach § 64 Abs. 1 des Nds. Schulgesetzes in der z. Zt. geltenden Fassung werden alle Kinder, die bis zum 01. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 01. Oktober eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Gemäß § 54 a des Nds. Schulgesetzes sollen Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse erhalten. In der Regel stellen die Kindertagesstätten bei den mit Beginn des Schuljahres 2026/27 schulpflichtig werdenden Kindern die deutschen Sprachkenntnisse fest. Die Sprachförderung selbst wird alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die 2026 schulpflichtig werdenden Kinder und die Kinder, die vorzeitig in diesem Jahr (2025) eingeschult werden sollen („Kann-Kinder“), sind in den laut Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen wie folgt anzumelden:
Auszug aus der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Fleckens Salzhemmendorf stehenden Grundschulen: Gemäß § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576) und § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat des Fleckens Salzhemmendorf in seiner Sitzung am 24.05.2012 folgende Satzung über die Festlegung von Schulbezirken beschlossen:
Einzugsbereich
Grundschule Salzhemmendorf
Ortsteile Hemmendorf (außer Heide), Levedagsen, Lauenstein, Salzhemmendorf, Ockensen, Thüste, Wallensen
Grundschule Oldendorf
Ortsteile Ahrenfeld, Benstorf mit Quanthof, Osterwald mit Hemmendorf-Heide, Oldendorf
Nach § 63 des Nds. Schulgesetzes können Kinder auf Antrag der Erziehungsberechtigten der Besuch einer anderen Schule gestattet werden, wenn
1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.
Die Grundschule Oldendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 17.03. bis 20.03.2025, jeweils in der Zeit von 8 – 12 Uhr durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.
Die Grundschule Salzhemmendorf wird die Anmeldung im Zeitraum vom 24.04. / 25.04. / 28.04.2025, jeweils in der Zeit von 7:30 – 13 Uhr oder nach Absprache durchführen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin im Sekretariat der Schule.
Eine Geburtsurkunde sowie ein Nachweis über einen altersentsprechenden Masernschutz gem. §20 (9) Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung) sind den Anmeldeunterlagen in Kopie beizufügen bzw. mitzubringen. Diese dienen ausschließlich zur Überprüfung der Daten und werden anschließend vernichtet.
Für Rückfragen stehen die Grundschulen telefonisch und per Email unter
• Grundschule Salzhemmendorf (Tel. 05153/5340) oder info@grundschule-salzhemmendorf.de sowie
• Grundschule Oldendorf (Tel. 05153/6226) oder sekretariat@grundschule-saaletal.de zur Verfügung.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese sog. „Kann-Kinder“ werden aber erst bei der Schulanmeldung im Frühjahr 2026 angemeldet und mit der Aufnahme zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schulpflichtig.