Kindertagespflege
Allgemeine Informationen zur Kindertagespflege
Kindertagespflege bezeichnet die (regelmäßige) Betreuung von einem oder mehreren Kind(ern) durch eine Privatperson zu frei verhandelbaren Betreuungszeiten. Dabei findet die Betreuung in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt, teilweise jedoch auch im Haushalt der Personensorgeberechtigten (im Haushalt der Eltern) durch so genannte Kinderfrauen. Die Kindertagespflege ist außerdem in Räumen Dritter sowie als Zusammenschluss von zwei bis drei Tagespflegepersonen (die so genannte Großtagespflege) möglich.
Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine individuelle Form der Betreuung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Sie zeichnet sich durch eine familiäre Atmosphäre und sehr flexible Betreuungszeiten aus und kann auch zusätzlich zu einer institutionellen Betreuung in Anspruch genommen werden. Die Kindertagespflege eignet sich aufgrund der familienähnlichen Betreuung besonders (aber nicht nur) für die Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren. Für dieses Alter schließt Kindertagespflege oft die Lücke, die durch fehlende Ganztagesplätze in Kindergärten bzw. Krippen entsteht. Jedoch auch für Kinder im Kindergarten- und Schulalter kann die Kindertagespflege eine sinnvolle Ergänzung darstellen, da Randzeiten abgedeckt werden können.
Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) wurde im Jahr 2005 die Kindertagespflege im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) deutlich aufgewertet und der Betreuung in Kindertagesstät-ten gleichgestellt. Die Qualität der Betreuung steht dabei ebenso wie der qualifizierte Ausbau der Kindertagespflege im Vordergrund. Die örtlichen Jugendämter werden hier in die Pflicht genommen, für eine bedarfsgerechte Betreuung zu sorgen.
Tagespflegepersonen werden sorgfältig ausgewählt und qualifiziert. Eine kontinuierliche und systematische Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Eltern ist dabei unerlässlich. Gleichzeitig bieten wir Tagespflegepersonen Möglichkeiten zum Austausch und zur gegenseitigen Vernetzung – auch für gegenseitige Vertretungen. Regelmäßige Tagespflegestammtische werden daher durch uns organisiert und veranstaltet.
Hier finden Sie einen ersten Überblick über wichtige Informationen zur Kindertagespflege.
Die Bestimmungen, nach denen die Kindertagespflege im Landkreis Hameln-Pyrmont gefördert wird, können Sie der „Satzung des Landkreises Hameln-Pyrmont über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege“ entnehmen, die auf
http://www.hameln-pyrmont.de/Jugend_und_Soziales/Jugendamt/Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege
zu finden und im Familien- und Kinderservicebüro erhältlich ist.
Hier finden Sie auch das Antragspaket, das Sie aber auch im Familien- und Kinderservicebüro erhalten.
Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen
In Kooperation der „Impuls“ gGmbH, dem Landkreis Hameln-Pyrmont, dem Jobcenter Hameln-Pyrmont, Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen und der kommunalen Familien- und Kinderservicebüros finden jährlich zwei Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen statt.
Der Qualifizierungskurs umfasst 190 Stunden Unterricht zzgl. 130 Stunden Praktikum und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Der Unterricht richtet sich nach dem DJI-Curriculum und findet Montag bis Mittwoch in der Zeit von 08.30 bis 12.45 Uhr bei der Impuls gGmbH in Hameln statt; das Praktikum wird Donnerstag und Freitag von ca. 08.00 bis 13.00 Uhr in der jeweiligen Einrichtung absolviert. Themen sind u. a. die unterschiedlichen Perspektiven der Tagespflegeperson, des Tageskindes und der Eltern, rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege, Umgang mit Gefahrenquellen, Arbeitsbedingungen der Tagespflegeperson sowie die Themen Ernährung, Erziehung, Bildung und Betreuung, Kooperation und Kommunikation, usw.
Nähere Informationen zur Qualifizierung als Tagespflegepersonen finden Sie hier: : http://www.impuls-hamelnpyrmont.de/Menu_links/Menu_links_03/03_beru-09.html
Zur Erteilung der Pflegeerlaubnis ist neben der Teilnahme am Qualifizierungskurs eine Prüfung der persönlichen Eignung (Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft) jeder Tagespflegeperson sowie der Eignung der (kindgerechten) Räumlichkeiten durch den Landkreis Hameln-Pyrmont erforderlich.
Für Tagespflegepersonen im Landkreis Hameln-Pyrmont werden regelmäßig verschiedene Fortbildungen angeboten.
Nähere Informationen erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro.
Familien- & Kinderservicebüro
Ansprechpartnerin Katharina Sander
Kleiner Lahweg 2
31020 Salzhemmendorf
Tel.: 05153/808-152
E-Mail: sander[ät]salzhemmendorf.de
Servicezeiten:
Montag – Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00
und gern auch nach Vereinbarung