Der Rat des Fleckens Salzhemmendorf hat in seiner Sitzung am 07. März 2024 eine neue Hundesteuersatzung beschlossen. Die Regelungen gelten ab dem 01.07.2024 und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzung vom 19.04.2013.
Allen Hundehaltern im Gemeindegebiet werden im Zeitraum Mai bis Juni 2024 entsprechend neue Steuerbescheide zugestellt.
Im Jahr 2024 wird die zum 01.07. fällige Hundesteuer jeweils anteilig auf Basis der bisher geltenden Hundesteuersatzung (01.01.-30.06.2024) sowie der neuen Hundesteuersatzung (01.07.-31.12.2024) erhoben. Ab dem Jahr 2025 gelten die neuen Steuersätze ganzjährig.
Selbstzahler sollten evtl. bestehende Daueraufträge ab diesem Zeitpunkt anpassen. Bei Vorlage eines SEPA-Mandates sind keine Anpassungen erforderlich.
Fragen richten Sie bitte direkt an den Fachdienst Finanzen, Herrn Mumme unter der Durchwahl 05153 / 808 – 130 oder per E-Mail mumme@salzhemmendorf.de.
Die Neufassung der Satzung finden Sie hier ⇒ Hundesteuersatzung 01.07.2024